Fundamt der Marktgemeinde Zell am Ziller


Mittels Gesetz vom 16. Juli 2002 erfolgte die Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes, welches unter anderem auch das Fundwesen regelt (BGBl. Nr. 104/2002, Teil I). Datum für das In-Kraft-Treten war der 1. Februar 2003. Seitens der Marktgemeinde Zell am Ziller werden in der Folge unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Gesetzes jene Funde, welche dem/r rechtmäßigen Eigentümer/in nicht zugestellt werden konnten, binnen eines Jahres ab Einbringung verlautbart. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die nachstehend aufgelisteten Funde nur jene Sachen darstellen, welche im Gebiet der Marktgemeinde Zell am Ziller gefunden worden sind. Sollten Verluste in anderen Gemeinden aufgetreten sein, wäre das Fundamt der jeweiligen Gemeinde zu kontaktieren.

Marktgemeinde Zell am Ziller

Unterdorf 2, 6280 Zell am Ziller

Tel.: +43 5282 2222
Fax: +43 5282 2222 29
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Öffnungszeiten

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 13.00 bis 18.00 Uhr

Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 13.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung

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