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Fundamt der Marktgemeinde Zell am Ziller


Mittels Gesetz vom 16. Juli 2002 erfolgte die Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes, welches unter anderem auch das Fundwesen regelt (BGBl. Nr. 104/2002, Teil I). Datum für das In-Kraft-Treten war der 1. Februar 2003. Seitens der Marktgemeinde Zell am Ziller werden in der Folge unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Gesetzes jene Funde, welche dem/r rechtmäßigen Eigentümer/in nicht zugestellt werden konnten, binnen eines Jahres ab Einbringung verlautbart. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die nachstehend aufgelisteten Funde nur jene Sachen darstellen, welche im Gebiet der Marktgemeinde Zell am Ziller gefunden worden sind. Sollten Verluste in anderen Gemeinden aufgetreten sein, wäre das Fundamt der jeweiligen Gemeinde zu kontaktieren.