Bekanntlich wurde vor einigen Jahren durch den Gemeinderat der Marktgemeinde Zell am Ziller eine „Windelgutschein-Aktion“ für Neugeborene sowie ältere und pflegebedürftige Menschen eingeführt. Diese wird auch im Jahr 2023 fortgeführt.
Neugeborene bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres - im Jahr 2023 (Zeitraum von 01.07.2020 - 30.06.2023)
Eltern erhalten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes pro Jahr 100 Kilogramm für die Entsorgung von Windel gutgeschrieben. Dieses Gewicht wird im jeweils laufenden Jahr bei einer der nächsten Müllvorschreibungen in Abzug gebracht. Stichtag dabei ist der Hauptwohnsitz per 1. Juli eines jeden Jahres. Es muss dafür kein Antrag gestellt werden, wird automatisch von der Gemeindeverwaltung erledigt.
Ältere und pflegebedürftige Bürger:
Für diesen Personenkreis wird im Rahm dieser Aktion die doppelte Höhe - also 200 Kilogramm - auf Antrag unter Beibringung einer auf den Antragsteller lautenden Rechnung gutgeschrieben. Dieses Gewicht wird ebenfalls im jeweils laufenden Jahr bei einer der nächsten Müllvorschreibungen in Abzug gebracht. Stichtag ist dafür der Hauptwohnsitz per 1. Juli eines jeden Jahres. Der notwendige Antrag muss schriftlich im Gemeindeamt eingebracht werden und ist jährlich unter Vorlage des Rechnungsnachweises zu erneuern.
Informationen dazu erhält man im Marktgemeindeamt unter 05282/2222-12.
Antrag für ältere und pflegebedürftige Bürger