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Tiroler Heizkosten- und Wohnkostenzuschuss 2024


Der Heizkosten -und Wohnkostenzuschuss 2024 kann bis 30. September 2024 beantragt werden. 

AntragstellerInnen, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 ausbezahlt wurde bzw. noch bewilligt wird, bekommen einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich.  Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …), ist der entsprechende Vermerk auf der Zustimmungserklärung anzukreuzen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Nicht als Änderung der Einkommenshöhe zählt die jährliche kollektivvertragliche Einkommenssteigerung und gesetzliche Einkommenserhöhung; eine solche ist nicht zu melden.

Die Anträge können gerne im Marktgemeindeamt Zell am Ziller samt Unterlagen vorbeigebracht werden und diese werden von den Mitarbeitern des Gemeindeamtes im Anschluss digital an das Amt der Tiroler Landesregierung weitergeleitet.  

Für den Wohnkostenzuschuss 2024 sind auch BezieherInnen einer Mindestsicherungsleistung anspruchsberechtigt. 

Unten angeführt sind die Antragsformulare sowie die Richtlinien für die Beatragung bis 30. September 2024.

Heizkostenzuschuss 2024 - Richtlinien

Wohnkostenzuschuss 2024 - Richtlinien

Heizkosten- und Wohnkostenzuschuss 2024 - Antragsformular

Heizkosten- und Wohnkostenzuschuss 2024 - Folgenantrag