Skip to main content

Brauchtums- und Zweckfeuer


Brauchtumfeuer sind mindestens zwei Wochen vor Durchführung der Gemeinde zu melden. Dies kann mittels Formular, welches im Gemeindeamt erhältlich ist, oder online erfolgen.

Meldung eines Zweckfeuers im Freien

Kundmachung der BH Schwaz