Am 18.07.2023 sind umfangreiche Schäden an Waldflächen entstanden.
Es besteht die Möglichkeit, dass im Zuge der Holzaufarbeitung angefallene Aufwendungen über private Elementarschäden entsprechend finanziell bezuschusst werden können. Grundlage hierfür bildet das jeweilige Abmaß des angefallenen Holzes. Sobald dieses Abmaß der aufgearbeiteten Holzmenge vorliegt, wird von der Bezirksforstinspektion eine entsprechende Schadensschätzung vorgenommen. Diese Schadensschätzung wird zusammen mit dem Antragsformular und einer Bestätigung über die ordnungsgemäße Aufarbeitung des Schadholzes, sodann an die zuständige Abteilung im Amt der Tiroler Landesregierung, zur Auszahlung des berechneten Betrages, weitergeleitet.
Ab sofort besteht die Möglichkeit, das entsprechende Antragsformular im Gemeindeamt auszufüllen.
Neben den allgemeinen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung etc., ist auch die jeweilige Betriebsnummer des landwirtschaftlichen Betriebes anzugeben.
Sollten sich in diesem Zusammenhang Fragen ergeben, steht hierfür unser Waldaufseher Hannes Frontull unter der Tel. Nr. 0664 4025371 jederzeit gerne zur Verfügung.
Antragsformular